Fördermitgliedschaft
Was können Fördermitglieder zum Erfolg des Orchesters Jakobsplatz beitragen?
- Finanzielle Unterstützung über Jahresbeiträge und Spenden
- In dem Sie weitere Mitglieder werben und
- die Bekanntheit des Orchesters fördern
Jahresmitgliedsbeitrag: 100,- €
(Spendenquittung)
Aufnahmeantrag (PDF)
Anschrift
Freunde des
Orchesters Jakobsplatz e.V.
Lechstraße 11
80638 München
Tel: +49 89 15909750
Fax: +49 89 15980509
info@orchester-jakobsplatz.de
Die Satzung über die Mitgliedschaft
§ 5. Mitgliedschaft
1. Der Verein hat 7 Gründungsmitglieder und fördernde Mitglieder.
2. Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden.
3. Die Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag, über den der Vorstand entscheidet. Der Eintritt wird mit einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
§ 6. Beendigung der Mitgliedschaft
1. Austritt: Der Austritt muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Er wird mit dem Zugang der Erklärung beim Vorstand wirksam.
2. Ausschluss: Ein Ausschluss kann nach Anhörung des betreffenden Mitglieds durch einen Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Eine Anhörung bedarf es nicht, wenn der Ausschluss wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz schriftlicher Mahnung erfolgt, soweit in der schriftlichen Mahnung darauf hingewiesen wurde, dass wegen der Nichtzahlung ein Ausschluss droht.
3. Tod
4. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche des ehemaligen Mitglieds, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, dem Verein gegenüber.
§ 7. Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.